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Unsere
Mindestanforderungen an unsere
Fachärzte für Plastische Chirurgie
für Ihre Brustvergrößerung
Welche Qualifikation
besitzen unsere spezialisierten Fachärzte für Ihre Brustvergrößerung?
Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil
erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft.
Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung zum Facharzt für Plastische
Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört
die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie
(=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder
Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige
Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden
können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach
Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt.
So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt
wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein
Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische
Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange Erfahrung in leitender
Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur
jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine
und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer
angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender
Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war.
Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für
eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle
Behandlungen sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf
die Eingriffe nachgewiesen werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher
muss der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen.
Dies wird in einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich
machbaren abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur
auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw.
Möglichkeiten
bestehen, so dass Sie für sich überlegen können,
ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend
Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung
klären können. Nur so ist in unseren Augen eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur
möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig
wie die Veränderung – daher
müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern
auch für das Personal.
Vollmitglied in der
Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen
Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft
der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgen, kurz DGPRÄC,
ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie
und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und
Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied
im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen,
der International Confederation of Plastic, Reconstructive
and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche
Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC
sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen
Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen
einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt
für die notwendige Sicherheit, wenn während des
Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen
alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre
Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit
und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es
nicht nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren
Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler
fühlen. Daher
ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig.
Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende
Qualitätskontrollen nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im
operativen Bereich so – sondern es geht auch darum,
wie z. B. der Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten,
z. B. für eventuelle
Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert
wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation
durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche
durchgeführt werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische
Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten
Fachärzte
muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die
auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel
im Detail. Sie müssen
vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf
Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten,
etc.).
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner
ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und
unzulässige Werbung
zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder,
unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2
Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet
sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden
zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert
wird.
All diese Punkte werden vor
Beginn und während
der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Weitere Details zu unseren Mindestanforderungen.

Weitere Informationen zur Brustvergrößerung als PDF
Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Brustvergrößerung vom Facharzt:
0800
/ 678 45 65 (aus DE) oder 0800 - 100 929 (aus AT, CH)
Unsere spezialisierten Fachärzte
für Plastische Chirurgie finden Sie in:
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